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   BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84   

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https://dejure.org/1985,1743
BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84 (https://dejure.org/1985,1743)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1985 - 2 StR 596/84 (https://dejure.org/1985,1743)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84 (https://dejure.org/1985,1743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Strafrahmens - Besonders schwerer Fall - Arglistiges Ausnutzen - Einwirkung auf den Täter - Unlauteres Mittel - Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Einziehung des sichergestellten Heroins - Vorliegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 26, § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 361
  • StV 1985, 272
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, muß eine Gesamtwürdigung stattfinden, in die alle für die Strafzumessung wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände einzubeziehen sind (ständige Rechtsprechung, BGHSt 23, 254, 257 [BGH 21.04.1970 - 1 StR 45/70]; 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; vgl. Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 46 Rdn. 43).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, muß eine Gesamtwürdigung stattfinden, in die alle für die Strafzumessung wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände einzubeziehen sind (ständige Rechtsprechung, BGHSt 23, 254, 257 [BGH 21.04.1970 - 1 StR 45/70]; 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; vgl. Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 46 Rdn. 43).
  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81

    Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84
    Die Grenzen zulässiger Tatprovokation können überschritten sein, wenn der Lockspitzel in nachhaltiger Meise - etwa durch wiederholte, länger andauernde Überredungsversuche, intensive und hartnäckige Beeinflussung - auf den Täter einwirkt (vgl. die Rechtsprechungsübersicht bei Körner, BtMG § 31 Rdn. 42 f; ferner BGH Strafverteidiger 1982, 151; 1984, 4; 1984, 406; 1984, 407).
  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81

    Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84
    Allerdings kann eine Tatprovokation auch ohne bedrängende Einwirkung auf den Täter unzulässig sein, wenn der Lockspitzel sich zur Herbeiführung des Tatentschlusses unlauterer Mittel bedient, insbesondere eine Not- oder Zwangslage des Täters arglistig ausnutzt (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 53: Überlassung von Heroin an einen Süchtigen als Belohnung für dessen Mitwirkung).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen

    Das gilt auch bei Berücksichtigung der zusätzlichen (auch auf die Vermittlung L. zurückzuführenden) Einflußnahme des Scheinkäufers V. (vgl. zu den insoweit geltenden Grundsätzen und anzuwendenden Maßstäben z.B. BGH StV 1985, 272; 1985, 323; 1986, 100; Körner BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 179 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 04.11.1987 - 2 StR 480/87

    Besonders schwerer Fall eines Vergehens nach dem Waffengesetz bei gewerbsmäßigem

    Dieser Umstand war strafmildernd zu berücksichtigen (BGH Strafverteidiger 1985, 272; 323; 366; 1986, 100 f).
  • OLG Koblenz, 13.07.1993 - 1 Ss 136/93

    Tatrichter; Wahl des Strafrahmens; Umfassende Gesamtwürdigung;

    Um eine revisionsrechtliche Überprüfung der Annahme eines besonders schweren Falles zu ermöglichen, muß der Tatrichter daher schon bei der Wahl des Strafrahmens nach Abs. 1 oder Abs. 3 des § 29 BtMG eine umfassende Gesamtwürdigung aller wesentlichen Strafzumessungstatsachen vornehmen (BGH, StV 1985, 272 ).
  • BGH, 17.09.1985 - 2 StR 351/85

    Strafprozeßrecht: Absehen von einer zuvor angeordneten Beweiserhebung ohne

    Aus den Gründen, die der erkennende Senat in einem vergleichbaren Fall im einzelnen ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84), fehlt es im vorliegenden Fall bereits an den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um ein Strafverfolgungsverbot zu begründen.
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